Naht das erste Open Access Mandat in Deutschland?

Der Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz (LHG) in Baden-Württemberg hat es in sich. Dort findet sich unter dem zu reformierenden §44 Abs. 6 folgende Neuformulierung: “Angehörige des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen sind verpflichtet, sich das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung in der Regel binnen einer Frist von sechs Monaten nach der Erstveröffentlichung vorzubehalten, wenn es sich um Publikationen von wissenschaftlichen Erkenntnissen in periodisch erscheinenden Sammlungen und Zeitschriften handelt, die im Rahmen der Dienstaufgaben gewonnen worden sind. Sie können durch Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums dazu verpflichtet werden, die Zweitveröffentlichung in hochschuleigene Repostorien einzustellen”. Laut einer Meldung des Beteiligungsportals Baden-Württemberg soll das Gesetz nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im zweiten Quartal 2014 in Kraft treten. In besagtem Portal kann man, leider nur bis zum heutigen Tag, Kommentare zum Entwurf abgeben.nnWeitere Informationen finden sich im oben zitierten Entwurf zur Novellierung des Landshochschulgesetzes in Baden-Württemberg. nnUpdate, 29.11.2013, 07:30: Die Kommentierungsfrist des LHG lief gestern ab. Es bleibt nun abzuwarten, ob § 44 Abs. 6 nun im parlamentarischen Verfahren mit Schlupflöchern versehen wird, die es Autorinnen und Autoren erlauben, die Verpflichtung zum Rechtevorbehalt zu umgehen. Sollte der Paragraph aber in der Entwurfsfassung Teil des neuen Gesetzes werden, dürfte sich bald auch die Frage stellen, wie Wissenschaftler sanktioniert würden, die gegen ihn verstoßen und ohne Rechtevorbehalte im Closed Access publizieren würden.nn nnAlte Kommentare:nnKalei:nnHallo!nDanke für den Hinweis. Muss man jetzt beim Publizieren _noch_ einen Faktor beachten? Warum verpflichten sie nicht die Verlage, Bezahlschranken nach dieser 6-Monatsfrist fallen zu lassen (bzw. arbeiten darauf hin)?nnUlrich Herb:nnHallo und vielen Dank für den Kommentar,nnbeachten muss natürlich noch vieles, das Ansehen eines avisierten Publikationsortes, ggf. Article Fees, die Art der Qualitätssicherung, etc. – aber zum zweiten Punkt: Sie zielen damit implizit auf eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes UrhG ab und genau ein solche Änderung steht vor der Tür und Heinz Pampel berichtet in wisspub.net darüber http://wisspub.net/2013/09/20/bundesrat-billigt-zweitverwertungsrecht/ (pardon leider funktionieren Links in den Kommentaren nicht!). Die Änderung tritt wohl zum 01.01.2014 in Kraft und will so ziemlich das, was Sie andeuten, bewirken: Die Rechte an Publikationen fallen in begrentzem Maß nach Ablauf von einem Jahr an die Autoren zurück. Allerdings hat das Gesetz viele Einschränkungen: Es betrifft im wesentlichen nur Journalartikel, man wohl keine PDF im Verlagslayout online stellen, Forscher, deren Arbeit überwiegend mit universitärer Grundausstattung finanziert wird, sind wohl ausgenommen, etc. – zumindest die erste Einschränkung gilt jedoch sicher auch für die geplante Gesetzesänderung in Baden-Württemberg. Sie finden interessante Details hier oder im Video zur PDF hier http://textundblog.de/?p=5627 (bitte runter scrollen bis zum Video mit Thomas Hartmann).nnAllerdings zielen die Änderungen des UrhG und des LHG in Baden-Württemburg auf unterschiedliche Bereiche: Das UrhG legt pauschal eine Änderung fest, die durch Verträge nicht durchbrochen werden kann, das LHG verlangt eine vertragliche Regelung zwischen AutorIn und Verlag. Die Änderung des UrhG ist damit weiter gefasst, aber leider dennoch enger, denn sie betrifft keine Publikationen in Zeitschriften ausländischer Verlage. Genau diese Lücke schließt, das LHG aus BW, da es von Wissenschafltern verlangt, sich Rechte vorzubehalten – auch bei Publikationen in ausländischen Verlagen – zudem ist die Embargo-Frist mit sechs Monaten kürzer als in der UrhG-Änderung. Diese Konstruktion setzt natürlich die Wissenschaftler unter Druck und bringt diese schon ein bisschen in die Bredouille, s. dazu diesen Kommentar im Cross-Posting dieses Blog-Beitrags: http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Verpflichtet-es-sich-vorzubehalten/forum-270454/msg-24451372/read/nnIn den Kommentaren finden sich allerdings auch Stimmen, die der Änderung (so sie denn Realität wird) positiv gegenüber stehen.

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